Umzugsvertrag

Umzugsvertrag
Umzugsvertrag,
 
Frachtvertrag über die Beförderung von Möbeln u. a. Umzugsgut. Auf den Umzugsvertrag sind neben den allgemeinen Regelungen zum Frachtvertrag die besonderen Vorschriften der §§ 451 folgende HGB anzuwenden. Danach gehört zu den Pflichten des Frachtführers auch das Ab- und Aufbauen der Möbel sowie das Ver- und Entladen des Umzugsguts. Die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung ist auf 1 200 DM/m3 Laderaum, der für die Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Umzugsvertrag — ⇡ Frachtvertrag zum Ab und Aufbau, Be und Entladen und zur Beförderung von Möbeln ohne Verpflichtung zur Ausstellung eines ⇡ Frachtbriefes (§§ 451–451b HGB). Zu Gunsten des ⇡ Frachtführers greifen bestimmte Haftausschlussgründe (u.a. für… …   Lexikon der Economics

  • Möbelspedition — Eine Möbelspedition ist ein Speditionsunternehmen, das sich mit dem Transport von Möbeln (Neumöbel oder Umzugsgüter) beschäftigt. Transportiert die Möbelspedition Neumöbel, handelt es sich um eine Neumöbelspedition, beim Transport von… …   Deutsch Wikipedia

  • Transportrecht (Deutschland) — Das Transportrecht ist ein Teilgebiet des Handelsrechts. Es umfasst die Regelungen über die Beförderung , besser den Transport von Gütern. Davon klar abzugrenzen ist der Transport , besser die Beförderung von Personen und mit den Personen… …   Deutsch Wikipedia

  • Verjährung (Deutschland) — Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Im öffentlichen Recht führt die Verjährung regelmäßig zum Erlöschen des Anspruchs. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Multimodalvertrag — ⇡ Frachtvertrag zur Beförderung von Umzugsgut. Vgl. auch ⇡ Umzugsvertrag …   Lexikon der Economics

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